Politischer Extremismus und religiöser Fundamentalismus. Zur Indizierung jugendgefährdender Medien durch die Bundesprüfstelle.
Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
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Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz
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DE
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Berlin
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1865-9330
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Abstract
Kein Instrument des Jugendmedienschutzes hat in der Geschichte der BRD für so viel Aufsehen gesorgt wie die Indizierung jugendgefährdender Medien durch die Bundesprüfstelle. Am 19. Mai 1954 als Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPjS) gegründet und mit dem am 1. April 2003 in Kraft getretenen Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) umbenannt, wurden an der Behörde bislang über 21.000 Medien geprüft und im Resultat über 16.000 auf den Index gesetzt. Im Beitrag wird ein Überblick zur Indizierung von Medien aus dem Spektrum des politischen Extremismus und religiösen Fundamentalismus gegeben, die insgesamt ein Zehntel aller bislang indizierten Medien ausmachen.
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Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis (KJug)
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Nr. 1
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S. 22-26