Nachrüstung von Kernkraftwerken. Rechtliche Aspekte der Nachrüstung von Altanlagen.

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SEBI: 86/1969

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Abstract

Mit fortschreitender Betriebsdauer der Kraftwerke tritt das Problem der technischen Nachrüstung auf. Die alten Anlagen bedürfen der technischen Überholung, um auf den ursprünglichen oder einen höheren Sicherheitsstandard gebracht zu werden. Die rechtlichen Instrumente zur Angleichung der alten Anlage an den ursprünglichen oder einen neuen Sicherheitsstandard sind dabei vornehmlich die nachträgliche Auflage nach Pargr. 17 Abs. 1 Satz 3 AtG (Atomgesetz) und die Änderungsgenehmigung. Hiervon ausgehend untersucht der Verfasser diese Instrumente der Nachrüstung näher, wobei die Ausführungen zur nachträglichen Auflage maßgeblich dadurch geprägt sind, daß es sich dabei um das Hilfsmittel der Behörde zur nachträglichen Wiederherstellung oder Verbesserung des Sicherheitsstandards mit Zwangsmitteln handelt. Hier steht daher die Frage nach dem einzuhaltenden Maß an Vorsorge im Vordergrund. Die Änderungsgenehmigung gewinnt demgegenüber an Bedeutung, wenn der Betreiber den Sicherheitsstandard ohne die im Hintergrund stehenden Zwangsmittel verbessern möchte. Dabei steht insbesondere das Erfordernis einer erneuten Genehmigung und einer evtl. erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Entscheidung an. kp/difu

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Atomkraftwerk, Altanlage, Nachrüstung, Atomrecht, Auflage, Gefahrenabwehr, Sicherheitsbestimmung, Verwaltungsverfahren, Entschädigung, Änderungsgenehmigung, Rechtsschutz, Partizipation, Verwaltungsrecht, Umweltschutz, Energie, Recht, Verwaltung

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Köln: Heymann (1985), XIII, 161 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Münster 1984)

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Atomkraftwerk, Altanlage, Nachrüstung, Atomrecht, Auflage, Gefahrenabwehr, Sicherheitsbestimmung, Verwaltungsverfahren, Entschädigung, Änderungsgenehmigung, Rechtsschutz, Partizipation, Verwaltungsrecht, Umweltschutz, Energie, Recht, Verwaltung

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Recht - Technik - Wirtschaft; 38