Bauplanungsrecht - Reines Wohngebiet neben einem Industriegebiet. §§ 1 Abs.1 und 4, 8 Abs.2, 9 Abs.6 BBauG 1960; § 155b Abs.1 Satz 1 Nr.3 und Abs.2 BBauG; § 3 BauNVO; §§ 16, 25 Abs.3 GewO. Bayerischer VGH, Urteil v. 21.10.1982 - Az. Nr.2 N 81 A.2080.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Zu den Anforderungen an eine sachgerechte Abwägung bei der Ausweisung eines reinen Wohngebiets in unmittelbarer Nähe eines emittierenden Industriebetriebs. Das Gebot einer gerechten Abwägung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange ist verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht. rh
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Recht, Baunutzungsverordnung, Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Wohngebiet, Industriegebiet, Rechtsprechung, VGH-Urteil, Gemengelage
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Baurecht 14(1983)Nr.4, S.336-340, Lit.
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Recht, Baunutzungsverordnung, Bebauungsplanung, Bebauungsplan, Wohngebiet, Industriegebiet, Rechtsprechung, VGH-Urteil, Gemengelage