Innovationsbereiche, Eigentümergemeinschaften und private Initiativen. Eine systematische Einordnung von Business Improvement Districts.
Lang
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DE
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Frankfurt/Main
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ZLB: Kws 102/122
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DI
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Abstract
Zahlreiche Bundesländer haben bereits gesetzliche Grundlagen zur Einführung von Business Improvement Districts (BID) geschaffen, die hierzulande "Innovationsbereiche", "Eigentümergemeinschaften", "Bündnisse" oder "Partnerschaften" genannt werden. Auf Initiative der Grundstückseigentümer und Gewerbetreibenden werden Satzungen zur Umsetzung und Finanzierung von Aufwertungsmaßnahmen in Innenstädten und Stadtteilzentren erlassen. Die Untersuchung widmet sich den Ursprüngen jener BIDs, gefolgt von einer Betrachtung der vorhandenen Gesetze. Schwerpunkte bilden die Einordnung und Funktionsweise der BIDs mit Darstellungen der ländertypischen Regelungen. Dabei wird den Fragen der Gesetzgebungskompetenz, der Anwendung des Vergabe- und Beihilferechts sowie der Finanzierung eine besondere Bedeutung beigemessen.
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XLV, 403 S.
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Leipziger Schriften zum Öffentlichen Recht; 14