Leichte Sprache in der Verwaltung. Eine Handreichung für Verwaltungen in Baden-Württemberg.

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Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet alle Verwaltungen dazu, Menschen mit kognitiven Einschränkungen und Lernbehinderungen wichtige Informationen auf für sie geeignete Weise zugänglich zu machen. Behörden und Institutionen finden in der Handreichung praktische Hinweise für die Übersetzung von schwer verständlichen Texten sowie Beispiele von Behördentexten in Leichter Sprache. Die Publikation wurde im Rahmen des Projektes "Leichte Sprache in der Landesverwaltung - Wissenschaftliche Grundlagen und praktische Kriterien für die Umsetzung in der öffentlichen Verwaltung" erarbeitet. Ziel des Projektes war es, die Rolle der Leichten Sprache in den Verwaltungen in Baden-Württemberg zu erheben und darauffolgend eine Handreichung sowie einen Gesamtleitfaden zur nachhaltigen Unterstützung der öffentlichen Verwaltung zu erstellen. Damit sollen die Leichte Sprache in der Landesverwaltung vermehrt und nachhaltig zum Einsatz kommen und Mitarbeitende in der Landesverwaltung für dieses Thema sensibilisiert werden.

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56 S.

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