Akteneinsichts- und Informationsrechte des Bürgers.
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1970
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SEBI: 71/988
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Zusammenfassung
Die Ansprüche des Bürgers auf Auskunft und Akteneinsicht werden als Formen eines allgemeinen Informationsanspruchs des Bürgers gegen die Verwaltung behandelt. Außerhalb eines Verwaltungsverfahrens steht dem Bürger ein Anspruch nur zu, wenn die Auskunft im Zusammenhang mit einer qerichtlichen Klage gegen einen Dritten benötigt wird und wenn die Rechtsbeeinträchtigung im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit entstanden ist. Im Rahmen des Verwaltungsverfahrens folgt der Informationsanspruch aus dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs.
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Clausthal-Zellerfeld: Bönecke-Druck (1970) 296 S., Lit.(Diss.; FU Berlin 1970)