Raumordnung und Private. Die Bindungswirkungen der Ziele und Grundsätze der Raumordnung bei Zulassungsentscheidungen über private Vorhaben. Zugleich ein Beitrag zur raumordnerischen Steuerung von Kiesabgrabungen.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 99/2534

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Thema ist die Bindungswirkung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung bei Zulassungsentscheidungen über private Vorhaben und der Beitrag zur raumordnerischen Steuerung von Kiesabgrabungen. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts regelt die Raumordnungsplanung nicht unmittelbar die rechtlichen Beziehungen des Menschen zum Grund und Boden sondern mittelbar über die Behörde.Es wird untersucht, inwieweit das Dogma der fehlenden unmittelbaren Außenwirkung der Raumplanung aufrechterhalten werden kann. Bedeutsam daher ist, dass behördliche Zulassungsentscheidungen über private Vorhaben von den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung auf zwei grundsätzlich unterschiedliche Arten beeinflusst werden. Zum einen ergibt sich die Bindungswirkung aus einem mehrstufigen Planungssystem. Zum anderen aus den Regelungen des § 4 Raumordnungsgesetz. Gemeinden sind an der Raumordnungsplanung zu beteiligen. kirs/difu

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427 S.

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Schriften zum Öffentlichen Recht; 788