Der Übergang ehemals volkseigener Grundstücke auf Treuhandunternehmen oder Gebietskörperschaften. Materielle Vermögenszuordnung.

Berlin-Verl. Spitz
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Berlin-Verl. Spitz

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DE

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Berlin

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ZLB: 96/1930

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Zusammenfassung

Am 3.10.1990 fand kraft Gesetzes die Umwandlung des Volkseigentums der DDR in bürgerlich-rechtliches Eigentum statt. Seitdem bereitet die Feststellung von Alteigentümern und neuen Berechtigten in der Praxis der Vermögenszuordnung erhebliche rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten. Die Sondergesetze, die zum Zwecke der rechtmäßigen Abwicklung des Volkseigentums geschaffen worden sind - u.a. das Treuhandgesetz und das Kommunalvermögensgesetz - befinden sich an der "Schnittstelle zwischen dem alten Recht der DDR und dem Recht der Bundesrepublik Deutschland" (S. 28), eine Zwischenstellung, die, so der Autor, ihre Anwendung bis heute erschwert. In der Praxis kollidieren vielfach die Ansprüche zwischen Treuhandunternehmen und den Gebietskörperschaften auf Überführung des Eigentums an Grundstücken. Der Autor versucht den Weg zu sachgerechten Lösungen zu bahnen, indem er die die Abwicklung regelnden Sondergesetze systematisch erörtert. gar/difu

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211 S.

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Quellen zur Rechtsvergleichung; 39