Das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament und das Beschwerderecht beim Bürgerbeauftragten der Europäischen Union.
Lang
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
Lang
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Frankfurt/Main
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 2001/2322
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Im Zuge der Einführung der Unionsbürgerschaft durch den Maastrichter Vertrag wurde Unionsbürgern und Gemeinschaftsansässigen das Recht verliehen, sich mit Eingaben an das Europäische Parlament und den Europäischen Bürgerbeauftragten zu wenden. Worin bestehen diese Rechte und wie steht es um deren Wahrnehmung? Während der Kreis der Berechtigten sehr weit gefasst ist, sind die Möglichkeiten der Inanspruchnahme dieser außergerichtlichen Rechtsschutzmittel beschränkt, da die Anwendung des Gemeinschaftsrechts regelmäßig auf mitgliedstaatlicher Ebene geschieht. Gleichwohl nimmt die Bedeutung parlamentarischer Kontrolleinrichtungen in einer nach Demokratie strebenden Union zu. Insbesondere das Amt des Bürgerbeauftragten hat mittels des ersten Amtsinhabers, Jacob Söderman, eine vielversprechende Entwicklung durchlaufen und sich der nordischen Ombudsmann-Tradition angenähert. difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
404 S.
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Schriften zum Europa- und Völkerrecht und zur Rechtsvergleichung; 4