Raumordnung: Anwalt für gleichwertige Lebensverhältnisse und regionale Entwicklung. Eine Positionsbestimmung.

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Abstract

Der Komplexität räumlicher Fragestellungen kann nur mit einem überörtlichen und überfachlichen, integrativen Ansatz begegnet werden. Die Entwicklung von Räumen hat immer auch eine Ordnungskomponente, wobei die Lösung von Konflikten letztlich zu Planungs- und Investitionssicherheit für öffentliche und private Akteure führt. Sowohl die Abstimmung zwischen den Planungsvorstellungen einzelner Planungsträger als auch die Definition einer übergeordneten Entwicklungsstrategie bedürfen einer moderierenden und im Zweifelsfalle auch entscheidenden Kraft, wie sie auf regionaler und überregionaler Ebene nur die Raumordnung sein kann. Der Beitrag argumentiert entlang der folgenden Schritte: (1) Rahmenbedingungen und Erwartungen an die Raumordnung (2) Gleichwertige Lebensverhältnisse - Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und sozialen Frieden (Angleichung der Lebensverhältnisse auf Bundesebene und in den Ländern; Ausrichtung der Daseinsvorsorge an den demografischen Wandel); Gleichwertigkeit braucht Mindeststandards; Wesentliches Instrument der Gleichwertigkeit: Das Zentrale-Orte-System; Gleichwertige Lebensverhältnisse schaffen Chancengerechtigkeit und Zufriedenheit! (3) Zukunftsgestaltung braucht Ordnung und Entwicklung des Raumes (Ziel: Strategische Regionalplanung und Umsetzungsorientierung, gegenseitige Stärkung von Fachplanung und Raumordnung).

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Positionspapier aus der ARL; 115