Naturschutzrecht und Landschaftsplanung in europäischer Perspektive. Erster Warnemünder Naturschutzrechtstag.

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Baden-Baden

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ZLB: 98/513

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KO
RE

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Abstract

Das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege befindet sich in den europäischen Staaten noch auf einem unterschiedlichen Entwicklungsniveau. Beim Aufbau eines europäischen Naturschutzrechts sorgt auch die föderalistische Konzeption des Grundgesetzes für Unsicherheiten. Der Band beleuchtet neben einigen Bundesländern Tschechien und Österreich. Aus Österreich erscheinen z.B. die in den Raumordnungsprogrammen enthaltenen bindenden Vorgaben an die Gemeinden oder der Landschaftsfonds europaweit nachahmenswert. Für Tschechien schildert der Band die Zusammenhänge zwischen der Umgestaltung der Wirtschaft und der Naturschutzpolitik. Am Beispiel Deutschland zeigt sich, daß von einer systematischen Umsetzung der Naturschutzziele nicht die Rede sein kann, solange sie eine in das Ermessen gestellte Entscheidung ist, und Vorbehalte in anderen Fachdisziplinen nicht abgebaut sind. Anspruch und Wirklichkeit der Landschaftsplanung durch die unvollkommene medien- und sektorenübergreifende Integration noch auseinander. Von Bedeutung ist auch die Sicherstellung einer engen Koordination mit dem ehrenamtlichen Umweltschutz, etwa durch die europäische Umweltinformationsrichtlinie. eh/difu

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112 S.

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Rostocker Schriften zum Seerecht und Umweltrecht; 1