Kriminelle Räume. Funktion und ideologische Legitimierung von Betretungsverboten.
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DE
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Kassel
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ZLB: 2002/2152
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DI
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Abstract
Ziel ist, den Zweck und die Begründung von Betretungsverboten in Bremen zu erklären. Nach der Darstellung des Gegenstandes und der Erläuterung der zentralen Fragestellungen werden die Erkenntnis- und Ideologietheorie vor dem Hintergrund erklärt, dass zur Begründung von Betretungsverboten die "räumliche Ideologie" herangezogen wird. Es folgt eine Erklärung des Begriffes Raum. Im nächsten Kapitel geht es unter dem Label Globalisierung um die polit-ökonomische Analyse. Die Verhältnisse der analysierten und verschiedenen Maßstabsebenen (lokal, national, global) in Beziehung zueinander gesetzt. Der Autor setzt sich mit der Bedeutung auseinander, die den betroffenen Raumausschnitten zugeschrieben wird. Danach geht er auf die Kriminalität und die Kriminalisierung von Raumausschnitten zum Zweck der Kontrolle ein. Abschließend wird dargestellt, wie die räumliche Ideologie wissenschaftlich produziert wird und wie sie in Bremen zur Legitimierung verschiedener Kontrollmaßnahmen herangezogen wird. kl/difu
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164 S.
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Urbs et Regio; 71/2000