Zulässigkeit einer Mobilfunkbasisstation in einem reinen Wohngebiet. VGH Kassel, Urteil vom 6. Dezember 2004 - 9 UE 2582/03.

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Nomos

Sprache (Orlis.pc)

DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: 4-Zs 4358
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840

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Zusammenfassung

1) Eine Mobilfunkbasisstation kann ausnahmsweise in einem reinen Wohngebiet als Nebenanlage im Sinne des §14 Abs.2 BauNVO zugelassen werden, wenn sie sich räumlich-gegenständlich (optisch) den im Baugebiet vorhandenen Hauptanlagen unterordnet. 2) Sind keine städtebaulichen Gesichtspunkte ersichtlich, die einer ausnahmsweisen Zulassung einer Mobilfunkbasisstation in einem reinen Wohngebiet entgegenstehen könnten, besteht ein Anspruch auf Genehmigung. difu

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für Umweltrecht

Ausgabe

Nr. 6

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Seiten

S. 319-321

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