Nur Neugestaltung der Ziele der Flurbereinigung.

Peinemann, Berthold
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1975

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SEBI: Zs 2396-4
BBR: Z 280
IRB: Z 895

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Zusammenfassung

Der ländliche Raum ist heute nicht mehr nur landwirtschaftlicher Lebensraum, er ist vielmehr als ,,Verflechtungsraum zu verstehen, dessen Funktionen von der Erhaltung der Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft bis hin zum Angebot einer städtischen Bedürfnissen angepaßten Infrastruktur reichen''. Für den Gesetzgeber stellte sich daher die Frage, ob,,dieser Vertiefung der Flurbereinigungsaufgabe aus rechtsstaatlichen Grundsätzen heraus durch Erweiterung der Bestimmungen des Flurbereinigungsgesetzes Rechnung'' zu tragen sei.

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In: Innere Kolonisation, Bonn 24 (1975), 2, S. 59-62

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