Örtliche Raumplanung und Bodenordnung.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: Zs 1160-4
BBR: Z 2603
IRB: Z 1047

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Eine vernünftige Raumordnung innerhalb eines Gemeindegebietes kann nur durch eine richtige Bodenpolitik durchgesetzt werden, d. h. die baureifen Grundstücke müssen an der richtigen Stelle zur Verfügung stehen. Baulanderzeugung durch Bodenkauf oder Enteignung ist für die Gemeinden meist aus finanziellen und zeitlichen Gründen nicht durchzuführen. Um den Bodenmarkt mobil und die Bodenpreise erschwinglich zu halten, werden im In- und Ausland verschiedene Steuern und Abgaben auf Grund und Boden eingehoben. Der Erfolg hat sich jedoch nirgends im erwünschten Ausmaß eingestellt. Es wird in dem Artikel daher vorgeschlagen, eine Kombination von landesgesetzlich qeregelten Maßnahmen vorzunehmen, die alle für sich schon bestehen, aber zusammen noch nicht in der Praxis angewendet wurden gemeinsame Aufstellung von Entwicklungsprogramm und Flächenwidmungsplan, Bebauungspläne für Aufschließungszonen, Umlegung und Aufschließung, Einhebung kostendeckender Anliegerbeiträge.

Description

Keywords

Raumplanung, Bodenordnung, Bodenpolitik, Bauland, Bodensteuer, Rechtsgrundlage, Enteignung

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Österreichische Gemeinde-Zeitung, Wien 44 (1978), H. 13; S. 286-293

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Raumplanung, Bodenordnung, Bodenpolitik, Bauland, Bodensteuer, Rechtsgrundlage, Enteignung

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries