Durchführungsprobleme bei der Sanierung in historischen Stadtkernen im Land Brandenburg.

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IRB: Z 810O

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Abstract

Leitlinie für die Sanierungstätigkkeit sind die Ziele der Sanierung, die von der jeweiligen Stadtverordnetenversammlung zusammen mit der Sanierungssatzung beschlossen werden und die im Zuge der weiteren Arbeit zu konkretisieren sind. Für die historischen Stadtkerne lassen sich in der Regel drei zentrale Ziele feststellen: 1. Erhaltung und Wiederherstellung des historischen Stadtraums mit seiner typischen Baustruktur in Verbindung mit der Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse in den Stadtkernen. 2. Behutsame Weiterentwicklung der Stadtkerne zu funktionsfähigen Stadtzentren mit attraktiven Waren- und Dienstleistungsangeboten. 3. Schutz der Bewohner und Gewerbetreibenden vor Verdrängungsprozessen infolge der Sanierungsmaßnahmen.

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Deutsches Architektenblatt. Ausgabe Ost

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Nr.3

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S.OST139-OST142

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