Liberalisierung vorbereiten. Öffentlicher Personennahverkehr.

Eppinger
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Eppinger

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: 4-Zs 3025

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Abstract

Die Kommunen als Aufgabenträger im Öffentlichen Personennahverkehr müssen sich auf den Wettbewerb einstellen und die Finanzierungsstruktur klären. Einige Kommunen haben ihre Verkehrsunternehmen an private Anbieter veräußert, doch die meisten Verkehrsunternehmen bemühen sich inzwischen, ihre Wettbewerbsfähigkeit beispielsweise durch Restrukturierung zu verbessern. Von Wettbewerbsverfahren wird erwartet, dass sie größere Effizienz und höhere Qualität mit sich bringen. Eine zentrale Frage hierbei ist die wirtschaftliche Verantwortung für die Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen, die in dem Beitrag behandelt wird. Grundsätzlich stehen hierbei zwei Wege offen: Die Einnahmen werden verrechnet (Bruttovertrag), so dass die Kommune als Besteller das Risiko sinkender Erlöse zu tragen hat, gleichzeitig aber auch von steigenden Fahrgeldeinnahmen profitieren kann. Im Nettovertrag hingegen kalkuliert der Unternehmer unter Einrechnung der künftigen Fahrgeldeinnahmen einen betraglich fest fixierten Zuschussbedarf. Die Erlöse stehen dabei dem Betreiber zu. Die Kommune erhält dadurch zwar finanzielle Planungssicherheit, partizipiert aber nicht an steigenden Erlösen. difu

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Der Gemeinderat

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Nr. 10

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S. 46-47

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