Das UNESCO-Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt und die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot
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DE
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Berlin
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ZLB: R 830/161
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Zusammenfassung
Das UNESCO-Welterbeübereinkommen ist sowohl hinsichtlich der Anzahl seiner Vertragsparteien als auch seiner Bekanntheit in der Bevölkerung eines der populärsten Völkerrechtsinstrumente der Erde. Nach über dreißigjähriger Praxis entschied das Welterbekomitee im Jahre 2009 erstmalig in seiner Geschichte, mit dem "Dresdner Elbtal" eine Kulturerbestätte von der berühmten Welterbeliste zu streichen. Ew wird analysiert, wie in Deutschland künftige Konflikte mit dem Welterbesystem vermieden werden können. Dazu werden der völkerrechtliche Vertrag als solcher, aber auch dessen nationale Umsetzung im Recht des Bundes und der Länder einer detaillierten Untersuchung unterzogen. Im Ergebnis wird festgestellt, dass die deutsche Rechtsordnung de lege lata einen hinreichenden Schutz des Welterbes bietet, aber dass dennoch in der Arbeit näher aufgeführte Maßnahmen ergriffen werden sollten, um einen entsprechenden Schutz auch in der Praxis gewährleisten zu können.
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372 S.
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Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel; 193