Von oben sieht man besser. Abwasserentsorgung.

Eppinger
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Eppinger

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DE

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Schwäbisch-Hall

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0723-8274

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ZLB: 4-Zs 3025

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Abstract

Viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen rechnen die Abwassergebühren nur nach der Höhe des verbrauchten Frischwassers ab. Das in die Kanalisation eingeleitete Niederschlagswasser, das mehr als ein Viertel der Gesamtkosten für die Abwasserbeseitigung verursacht, bleibt bei der Gebührenerhebung unberücksichtigt. Mit seinem Urteil zur Berechnung kommunaler Abwassergebühren vom 18. Dezember 2007 hat das Verwaltungsgericht eine neue Rechtslage geschaffen, nach der der Frischwassermaßstab nicht mehr zulässig ist. Stattdessen wird die Einführung einer separaten Schmutzwassergebühr und einer separaten Niederschlagswassergebühr gefordert. In dem Beitrag werden die Auswirkungen des Urteils beschrieben: Für Haus- und Grundstücksbesitzer wird die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nicht viel ändern. Doch Betriebe wie beispielsweise Einkaufsmärkte, die nur wenig Frischwasser verbrauchen, aber aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Schaffung großer versiegelter Flächen wie Parkplätze verpflichtet sind, müssen in Zukunft höhere Gebührenlasten tragen. Außerdem sind für die Berechnung der Abwassergebühr präzise Daten der bebauten und befestigten Grundstücksflächen nötig. Zur Ermittlung der abflussrelevanten Flächen wird die Luftbildvermessung vorgeschlagen, aus der so genannte Orthofotos erstellt und als Hintergrundinformation in Geographischen Informationssystemen (GIS) zur Verfügung gestellt werden können.

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Der Gemeinderat

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Nr. 5

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S. 44-45

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