Bewertungsrechtlicher Einfamilienhausbegriff ein Rechtsbegriff; BGH, Urteil v. 5.2.1986 - Az. II R 31/85.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4
SEBI: Zs 358-4
item.page.type
item.page.type-orlis
RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Für die Einreihung in die Grundstücksart "Einfamilienhaus" ist es unerheblich, ob die Mitbenutzung des Grundstücks zu öffentlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken sich innerhalb der Wohnung oder aber in Räumen vollzieht, die zu selbständigen Einheiten innerhalb des Baukörpers zusammengefasst sind. Der bewertungsrechtliche Einfamilienhausbegriff ist nicht ein von der Verkehrsauffassung bestimmter Begriff, sondern ein durch die Umschreibung in § 75 Abs. 5 BewG gekennzeichneter Rechtsbegriff. Die Frage der wesentlichen Beeinträchtigung durch die Mitbenutzung zu anderen als Wohnzwecken ist deshalb nicht nach der Verkehrsauffassung zu beantworten. (-z-)
Description
Keywords
Steuerrecht, Einfamilienhaus, Nutzung, Rechtsprechung, Bewertungsgesetz, BFH-Urteil, Recht, Allgemein
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
In: Betr.-Berater, 41(1986), Nr.14, S.932-933, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Steuerrecht, Einfamilienhaus, Nutzung, Rechtsprechung, Bewertungsgesetz, BFH-Urteil, Recht, Allgemein