Bewertungsrechtlicher Einfamilienhausbegriff ein Rechtsbegriff; BGH, Urteil v. 5.2.1986 - Az. II R 31/85.
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1986
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IRB: Z 1204
SEBI: Zs 358-4
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Zusammenfassung
Für die Einreihung in die Grundstücksart "Einfamilienhaus" ist es unerheblich, ob die Mitbenutzung des Grundstücks zu öffentlichen, gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken sich innerhalb der Wohnung oder aber in Räumen vollzieht, die zu selbständigen Einheiten innerhalb des Baukörpers zusammengefasst sind. Der bewertungsrechtliche Einfamilienhausbegriff ist nicht ein von der Verkehrsauffassung bestimmter Begriff, sondern ein durch die Umschreibung in § 75 Abs. 5 BewG gekennzeichneter Rechtsbegriff. Die Frage der wesentlichen Beeinträchtigung durch die Mitbenutzung zu anderen als Wohnzwecken ist deshalb nicht nach der Verkehrsauffassung zu beantworten. (-z-)
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In: Betr.-Berater, 41(1986), Nr.14, S.932-933, Lit.