Die Wahrnehmung überörtlicher Sozialhilfeaufgaben durch höhere Kommunalverbände - am Beispiel des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen.

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Frankfurt/Main

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ZLB: 93/1385

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DI
S

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Abstract

Die kommunale Selbstverwaltung oberhalb der Kreisebene durch höhere Kommunalverbände bietet in der Bundesrepublik kein einheitliches Bild. Diese Organisationsform auf der mittleren Verwaltungsebene ist darauf ausgerichtet, wichtige Aufgaben zu übernehmen, die den einzelnen Stadt- und Landkreisen zu groß sind. Am Beispiel des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (aber auch bezugnehmend auf andere Flächenländer) zeigt der Autor die Probleme der Wahrnehmung überörtlicher Sozialhilfeaufgaben (Sozialhilfe, Kriegsopferfürsorge, Schwerbehinderte, Kranken- und Jugendhilfe) auf, insbesondere nach dem Aspekt der sozialen Effizienz (wirksame Erfüllung des Gesetzeszwecks), und gibt konkrete Änderungsvorschläge für eine landesgesetzliche Neuregelung der Aufgabenverteilung. Die Verlagerung auf örtliche Träger ab einem Alter von 65 Jahren für alle Hilfen nach §100 Abs. 1, Nr. 1 Bundessozialhilfegesetz ist ein Vorschlag des Autors. rebo/difu

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XXV, 250 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1294