OLG Hamm, Beschluß vom 30.10.1982 - Az. Re Miet 6/82.
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Datum
1983
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ZZ
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IRB: Z 1052
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
SEBI: Zs 2290-4
BBR: Z 508
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Hat der Vermieter in einer Mietwohnung Modernisierungsmaßnahmen nach § 3 MHG durchgeführt und fordert er anschließend die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHG auf der Basis für vergleichbaren, nicht modernisierten Wohnraum, so ist er nicht gehindert, gleichzeitig und zusätzlich die Modernisierungskosten nach Maßgabe des § 3 MHG auf den Mieter umzulegen. Die Vorlagefrage, welche inhaltlichen Anforderungen an eine schriftliche Erklärung zu stellen sind, mit der der Vermieter nach Abschluss von Modernisierungsmaßnahmen im Sinne von § 3 MHG gleichzeitig die Zustimmung des Mieters zu einer Mieterhöhung nach § 2 MHG auf der Basis von nichtmodernisiertem Wohnraum - und den Modernisierungszuschlag nach § 3 MHG begehrt, ist unzulässig. -z-
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Schlagwörter
Baurecht , Recht , Wohnung , Mietrecht , Mietvertrag , Modernisierung , Mieterhöhung , Rechtsprechung , Rechtsentscheid , Beschluss , OLG-Urteil
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Wohnungswirtschaft & Mietrecht, Köln (1983)Nr.1, S.17-18, Lit.
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Stichwörter
Baurecht , Recht , Wohnung , Mietrecht , Mietvertrag , Modernisierung , Mieterhöhung , Rechtsprechung , Rechtsentscheid , Beschluss , OLG-Urteil