Strafbarkeit grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen. Zugleich ein Beitrag zur Gefährdungsdogmatik und zum Umweltvölkerrecht.

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SEBI: 91/530

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Abstract

Gegenstand der Untersuchung ist die Frage, wann im Ausland vorgenommene umweltbeeinträchtigende Handlungen wegen Erfolgseintritts auf deutschem Territorium als Inlandstaten gelten und nach deutschem Recht strafbar sind. Dazu werden die Begriffe des Tat- bzw. Erfolgsortes hinsichtlich der Pargr. 3, 9 StGB aufgearbeitet und einzelne Umweltstraftaten der Pargr. 324 bis 330 a StGB daraufhin untersucht. Mit Hilfe des Umweltvölkerrechts kommt der Verfasser zu dem Schluß, daß die Souveränität eines Staates zur Nutzung seines Territoriums von der Souveränität des von den Auswirkungen dieser Nutzung betroffenen Auslands beschränkt wird. "Soweit die Tätigkeit am Handlungsort verboten ist, kann sie bei Vorliegen eines inländischen Erfolgsorts immer bestraft werden" (S. 339). Problematisch ist dies aber hinsichtlich völkerrechtlich zulässiger bzw. zu duldender Umweltbeeinträchtigungen, die Tatbestände deutscher Umweltstraftaten erfüllen. Der letzte Teil der Arbeit weist auf die begrenzte Anwendbarkeit nationalen Strafrechts auf grenzüberschreitende Umweltbeeinträchtigungen hin. anj/difu

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Umweltbeeinträchtigung, Umweltgefährdung, Umweltschutzrecht, Strafrecht, Grenzüberschreitung, Tatort, Internationales Recht, Bundesimmissionsschutzgesetz, Zivilrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Freiburg: Selbstverlag (1989), XXII, 391 S., Lit.(jur.Diss.; Freiburg 1989)

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Umweltbeeinträchtigung, Umweltgefährdung, Umweltschutzrecht, Strafrecht, Grenzüberschreitung, Tatort, Internationales Recht, Bundesimmissionsschutzgesetz, Zivilrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Umweltschutz, Recht, Umwelt

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Beiträge und Materialien aus dem Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht; S 17