Personenbeförderungsleistungen im öffentlichen Nahverkehr - Neues aus der Rechtsprechung.

Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg

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Stuttgart

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ZLB: Kws 700 ZB 6762
BBR: Z 333

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RE

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Abstract

In jüngster Zeit nahmen sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Bundesfinanzhof (BFH) Stellung zu spezifischen Gestaltungen bei der Personenbeförderung im öffentlichen Nahverkehr. Zum einen ging es um die Dienstleistung durch Mietwagenunternehmen, zum anderen um die Zwischenschaltung von Subunternehmern im Taxigewerbe. Streitgegenstand war in beiden Fällen die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatz nach Paragraph 12 Absatz 2 Nummer 10 Umsatzsteuergesetz (UStG). Ihm kommt zumeist aufgrund der Leistungen an Letztverbraucher ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs insoweit ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht zu.

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Die Gemeinde

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Nr. 22

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S. 1053-1056

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