Altlastenhaftung und Vertragsgestaltung im Zivilrecht.
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1990
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SEBI: Zs 242-4
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
BBR: Z 477
IRB: Z 1142
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Zusammenfassung
Nach einer Umfrage des Deutschen Städtetags bestehen bei den Gemeinden noch erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der juristischen Beurteilung und Berücksichtigung von Altlastenrisiken bei Grundstücksgeschäften. Innerhalb dieses Problembereichs hat der vorliegende Beitrag zum Ziel, Hilfestellung bei der Gestaltung von Kaufverträgen zu geben, wenn die Gemeinde Erwerber oder Verkäufer eines Grundstücks ist. Je nach der Verhandlungsposition und Interessenlage der Gemeinde werden Vorschläge für verschiedene Vertragsklauseln gemacht. Ausgangspunkt sind die §§ 459 bis 462 BGB, welche die Gewährleistung und die Zusicherungen regeln. Fragen der Verjährung, der Nachbesserungspflichten und öffentlich-rechtlicher Pflichten in Verbindung mit einem zivilrechtlichen Vertrag werden angesprochen. In einem Exkurs wird auf die besondere Situation auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eingegangen. Hier besteht noch auf lange Zeit eine besonders komplizierte Problematik der Vertragsgestaltung unter anderem durch die nach dem ZGB der DDR mögliche Trennung des Eigentums am Grundstück vom Eigentum an darauf befindlichen Gebäuden. (wb)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Verwaltungsrundschau, 36(1990), Nr.10, S.336-341, Lit.