Privilegiertes Vorhaben im künftigen Wasserschutzgebiet. BauGB § 35 I Nr.1 und III Satz 1. BayVGH, Urteil vom 20.5.1994 - 1 B 92.2574.

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DE

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0721-7390

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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

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Zusammenfassung

Die Beschränkungen einer künftigen Verordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes können auch einem privilegierten Vorhaben, hier einem landwirtschaftlichen Betrieb, entgegenstehen, wenn im Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets Planreife eingetreten ist. Soweit Leitsatz. Im vorliegenden Fall hätte die Errichtung eines Aussiedlerhofs die geplante Anlegung eines Trinkwasserbrunnens unmöglich gemacht. Die hinreichend konkretisierte Planung des Wasserschutzgebiets entfaltet eine Sperrwirkung. Bei der Gewichtung der betroffenen Belange kommt der Festsetzung des Wasserschutzgebiets höheres Gewicht zu, da sie der öffentlichen Trinkwasserversorgung dient.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Umwelt- und Planungsrecht

Ausgabe

Nr.9

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Seiten

S.356-357

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