Das Vogtgericht der Altstadt Hannover. Von den Anfängen bis zur Vereinigung der Alt- und Neustadt, 1. Dezember 1824.
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SEBI: CM 33
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Abstract
Wie in fast allen anderen Städten des Deutschen Reiches wirkte auch in Hannover seit dem Spätmittelalter das Vogtgericht, das in der Regel die hohe Gerichtsbarkeit besaß und dem der Stadtvogt in seiner Eigenschaft als stadtherrlicher Beamter vorstand. Verschiedene Gesichtspunkte aus dem juristischen Umfeld des hannoveranischen Vogtgerichts werden in dieser rechtshistorischen Abhandlung dargestellt, wobei insbesondere die Tätigkeit, Organisation und Kompetenz des Vogtgerichts im Verlaufe der Jahrhunderte seines Bestehens im Mittelpunkt stehen. Einzelne Teilprobleme wie z. B. die Frage der Gerichtsgewalt, die bei der Stellung des Vogtes zwischen Stadtherren und Stadtrat oftmals ein Problem innerstädtischer Politik darstellte, sowie der Ablauf der Verfahren, das Prozeßrecht, werden gesondert behandelt. Die Verfasserin ist besonders darum bemüht aufzuzeigen, wie sehr Gerichtsorgane der Neuzeit noch von Erscheinungen des mittelalterlichen Rechtswesens geprägt werden. cb/difu
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Vogtgericht, Vogt, Vogtei, Gerichtswesen, Gerichtsverfassung, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Institutionengeschichte, Stadtgeschichte, Verwaltungsorganisation
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Göttingen: (1964), XII, 172 S., Tab.; Lit.
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Vogtgericht, Vogt, Vogtei, Gerichtswesen, Gerichtsverfassung, Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Institutionengeschichte, Stadtgeschichte, Verwaltungsorganisation