BauGB § 35 Abs.- 4 Satzu 1 Nr.4. BVerwG, Beschl. vom 18. Oktober 1993 - 4 B 160.93 (OVG Schleswig).

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DE

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0170-0413

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ZLB: Zs 3022-4
IRB: Z 1243

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

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Zusammenfassung

Die erleichterte Zulassung eines Außenbereichsvorhabens nach Paragraph 35 IV Satz 1 Nr. 4 BauGB ist nicht auf unwesentliche Änderungen oder Nutzungsänderungen beschränkt. Ausgeschlossen sind indes Veränderungen, die einer Neuerrichtung oder einer Erweiterung im Sinne des Paragraphen 35 IV Satz 1 Nrn. 2, 3, 5 und 6 BauGB gleichkommen. Soweit Leitsatz. Im vorliegenden Fall wurde die weitgehende Neuerrichtung und Erweiterung eines Jägerhauses als nicht mehr durch die Privilegierungstatbestände des Paragraphen 35 BauGB gedeckt abgelehnt. Die gegen das Urteil des OVG gerichtete Revisionsklage nahm das BVerwG nicht an. In den Gründen zur Zielrichtung des Paragraphen 35 und zur seitherigen Rechtsprechung des BVerwG zum Paragraphen 35.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht. ZfBR

Ausgabe

Nr.3

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Seiten

S.135-136

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