Abstufungen in der Sozialbindung des Eigentums. Zur Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums nach Art. 14 Absatz 1 Satz 2 GG im Spannungsfeld von Eigentumsfreiheit und Gemeinwohl.
Boorberg
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Boorberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 97/2923
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Gesetze, durch die Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmt werden, müssen in Übereinstimmung mit Artikel 14 Abs. 1 und 2 GG stehen, nämlich mit dem Eigentumsschutz einerseits und der Sozialbindung des Eigentums andererseits. Angesichts der Weite und Unbestimmtheit des Verfassungstextes, die eine klare Inhalts- und Schrankenbestimmung des Grundrechts auf Eigentum kaum zuläßt, und der Weite des zu regelnden Gebietes, da zu unterscheiden ist zwischen verschiedenen Eigentumsformen wie beispielsweise Grundeigentum und Eigentum an beweglichen Sachen sowie Eigentum an kleineren Betrieben und Großunternehmen, hat sich seit Bestehen des Grundgesetzes eine umfangreiche und weit verästelte Judikatur des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hierzu entwickelt. Der Verfasser analysiert diese Rechtsprechung im Hinblick auf die Beurteilung der gesetzlichen Regelungen zum Eigentum, wobei er vor allem das jeweilige Spannungsverhältnis zwischen Eigentumsschutz einerseits und Sozialbindung des Eigentums andererseits untersucht. Er arbeitet dabei sowohl Leitentscheidungen des BVerfG (Pflichtexemplarentscheidung, Mitbestimmungsurteil) als auch die Rechtsprechung zu einzelnen Rechtsgebieten auf. Die Arbeit enthält zu Beginn einen historischen Teil, der die Entwicklung der Eigentumsordnung in Deutschland seit dem Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 zusammenfaßt. bup/difu
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228 S.
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Marburger Schriften zum Öffentlichen Recht; 11