Zur Neuordnung des österreichischen Gemeinderechtes durch die Landesgesetzgebung, XIX. Zur Kärntner Gemeindeordnungsnovelle 1982.

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IRB: Z 1047
SEBI: Zs 1160-4
BBR: Z 2603

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Zusammenfassung

Es werden die Folgen einer Änderung der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung besprochen; insbesondere bleibt danach der Gemeinderat arbeits- und beschlussfähig, wenn anstelle der gesetzlich vorgesehenen 11 bzw. 15, 19, 23, 27, 31 oder 36 Mitglieder noch mindestens mehr als die Hälfte Gemeinderatsmitglieder vorhanden sind. Illustriert werden die hier relevanten Verhältnisse durch einige Beispiele, die die Notwendigkeit dieser Änderung beleuchten, ist doch das Prinzip festzuhalten, dass Minderheitsrechte die Minderheit nicht stärker machen können als die Mehrheit selbst. FGW

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Kommunalrecht, Gemeinde, Gemeinderecht, Gemeindeverwaltung, Gemeinderat, Beschlussfähigkeit

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Österreichische Gemeinde-Zeitung, Wien 48(1982)Nr.18, S.416-417

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Kommunalrecht, Gemeinde, Gemeinderecht, Gemeindeverwaltung, Gemeinderat, Beschlussfähigkeit

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