Das Angebot von Zusatzkrankenversicherung. Dürfen gesetzliche Krankenversicherungen Zusatzversicherungen anbieten?
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DE
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Köln
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0340-1367
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ZLB: 2004/228
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RE
GU
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Abstract
Das Gutachten prüft, ob und inwieweit es zulässig ist, dass eine Zusatzkrankenversicherung auch von der gesetzlichen Krankenversicherung angeboten wird. Diese Zusatzversicherung soll Leistungen umfassen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung und damit aus der solidarischen Leistungserbringung ausgegliedert werden sollen - wie etwa der Zahnersatz, das Krankengeld und die Krankenbehandlung im Falle von Unfällen, die nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind. Es kommt u.a. zu dem Ergebnis, dass die Zuweisung der neuen Zusatzversicherung zu den gesetzlichen Kassen den erwünschten Privatisierungseffekt konterkarieren würde, es an der gesetzlichen Grundlage für das Anbieten der Zusatzversicherung durch die gesetzlichen Krankenkassen fehlt, da diese nur jene Tätigkeiten wahrzunehmen haben, die von den Grundsätzen der Solidarität und des sozialen Schutzes getragen sind und eine Beschränkung des Angebots der neuen Zusatzversicherung auf die gesetzlichen Krankenkassen einen Verstoß gegen Art. 12 GG und Art. 3 1 GG bedeuten würde. Gegen den Art. 12 GG würde auch dann verstoßen werden, wenn die neue Zusatzkrankenversicherung von den gesetzlichen im Wettbewerb mit den privaten Krankenversicherungen angeboten werden würde. goj/difu
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104 S.
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PKV-Dokumentation; 28