Baulandbedarf und Wohnungspolitik.
Chmielorz
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Chmielorz
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DE
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Wiesbaden
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1616-0991
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ZLB: Kws 155 ZB 6780
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
BBR: Z 123
TIB: ZA 3249
IFL: Z 1343
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Abstract
Die Wohnungsnachfrage wächst vor allem in den Großstadtregionen wieder infolge der Landflucht und zuletzt auch aufgrund der hohen Zuwanderung aus dem Ausland. Da sich regional der Wohnungsneubau nicht annähernd im gleichen Maß entwickelt wie die (zuwanderungsbedingte) Nachfrage, nehmen Knappheiten zu und Preise steigen mit der Folge, dass vor allem einkommensschwache Haushalte Schwierigkeiten haben, sich angemessen am Markt mit Wohnraum zu versorgen. Als Antwort darauf zieht die Politik das gesamte Instrumentenregister von Kooperation, Intervention und Förderung. Dabei tun sich insbesondere im Hinblick auf die aktuell dominante Diskussion über die Baukosten erhebliche Widersprüche zwischen politischem Wunsch und Handeln auf. Ungefähr die Hälfte des Kostenanstiegs für den Wohnungsneubau im Zeitraum von 2000 bis 2014 ist zurückzuführen auf veränderte oder neue Vorgaben bzw. Anforderungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie auf unzureichende Bereitstellung von Baurechten. Die Baulandpolitik ist dabei ein wesentliches Instrument zur Dämpfung der Preisentwicklung, weil nur ein Mehr an Wohnungen die Knappheiten und damit die Ursachen des Anstiegs beseitigen kann. Hinreichend verfügbares Bauland senkt einerseits direkt die Wohnungsneubaukosten und ermöglicht anderseits eine Steigerung des Anbieterwettbewerbs, weil auch preiswerte Anbieter zum Zuge kommen können. Die Bereitstellung von mehr Baurechten durch die Kommunen führt aber dann ins Leere, wenn diese dem Markt nicht zur Verfügung stehen, weil Eigentümer aus spekulativen Gründen oder anderen Motiven Bauland horten. Durch die Weiterentwicklung de Grundsteuer zu einer Bodenwertsteuer, die ausschließlich den Wert des Grundstückes und nicht den der Bebauung besteuert, entstünden enorme Anreize für zügigen Verkauf und Bebauung brachliegender oder untergenutzter Grundstücke.
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Journal
Flächenmanagement und Bodenordnung
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Nr. 4
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S. 161-170