Minderung des Ersatzanspruches bei Eindringen von Wurzeln in schadhafte Leitungen. Entscheidung des Bundesgerichtshofs - Urteil vom 21.Oktober 1994 - V ZR 12/94.

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DE

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0016-4739

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IRB: Z 911
ZLB: Zs 2772-4
BBR: Z 250

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Zusammenfassung

Dem neuen Urteil des BGH vom 21.10.1994 über Beseitigungs- und Kostenanprüche bei Eindringen von Baumwurzeln in Leitungen kommt eine besondere Bedeutung zu, weil hier erstmalig die Ansprüche gegen den Baumeigentümer als Störer eingeschränkt werden. Der Eigentümer der Leitung, in der Regel der Straßenanlieger, muß sich den schadhaften Zustand der Leitung zurechnen lassen und kann sich nicht mehr darauf berufen, daß letztlich das Wurzelwachstum allein zu dem Schaden führte.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Stadt + Grün

Ausgabe

Nr.6

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Seiten

S.404-406

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