Die Indirekteinleiterverordnungen der Länder. Wasserrechtliche Anforderungen an Abwassereinleitungen in die öffentliche Kanalisation. Systematische Darstellung.

Dt. Gemeindeverl.
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Dt. Gemeindeverl.

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DE

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Köln

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ZLB: 93/2610

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RE

Zusammenfassung

Die Indirekteinleiterregelungen sind Gewässerschutz in der Fläche. In allen Städten und Gemeinden, in denen es eine Abwasserkanalisation gibt, wird aus Betrieben und Einrichtungen Abwasser über die Kanalisation indirekt in Gewässer eingeleitet. Soweit das Abwasser gefährliche Inhaltsstoffe enthält, müssen bereits vor der Einleitung in die Kanalisation Maßnahmen zur Verminderung der Schadstoffracht ergriffen werden. Eine wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung in die Kanalisation soll dies sicherstellen. Die Indirekteinleiterverordnungen der Länder sind das verwaltungsrechtliche Instrument, mit dem die nötigen Anforderungen an Indirekteinleitungen durchgesetzt werden sollen. Sie sind Teil eines Geflechts bundesrechtlicher und landesrechtlicher Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, das nicht ganz leicht zu überblicken ist. Die Abhandlung unternimmt es, die wasserrechtlichen Anforderungen an Abwassereinleitungen in öffentliche Abwasseranlagen in ihrem systematischen Zusammenhang darzustellen und zu kommentieren. difu

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XII, 122 S.

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