Flurbereinigung im rheinischen Braunkohlerevier ein Instrument der Daseinsvorsorge.
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1979
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BBR: Z 339
IRB: Z 131
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Zusammenfassung
Hauptaufgabe der Flurbereinigung ist die Verbesserung der Agrarstruktur und der Produktions- und Arbeitsbedingungen für die Land- und Forstwirtschaft. Bedingt durch den Strukturwandel in der Landwirtschaft und den Funktionswandel im ländlichen Raum, sind mit der Flurbereinigung außerlandwirtschaftliche Maßnahmen zu koordinieren und öffentliche Belange zu berücksichtigen. Dies gilt im besonderen für die Flurbereinigungen im Rheinischen Braunkohlenrevier. Nach dem Braunkohlengesetz ist zur Sicherung einer geordneten Raumgestaltung ein Gesamtplan aufzustellen, der die Interessen der Industrie und des Bergbaus mit denen der Landwirtschaft und der Allgemeinheit in Einklang bringen soll. hb
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Zeitschrift für Vermessungswesen, Stuttgart 103(1978)Nr.12, S.603-611, Lit.