Altlasten und Bauleitplanung.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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DE

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Berlin

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0942-3818

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ZLB: Kws 253 ZB 1236
BBR: Z 658

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Abstract

Gesundheit und Sicherheit sind ein Herzstück der Bauleitplanung. Gemeinden haben deshalb die Amtspflicht, Gesundheitsgefährdungen ihrer Bürger zu verhindern, die aus Altlasten resultieren. Sonst droht sowohl die Nichtigkeit des Bebauungsplans als auch Schadensersatz wegen Amtshaftung der Gemeinde. Der Beitrag gibt nicht nur die einschlägige Rechtsprechung und Rechtslehre wieder, sondern erklärt auch die zu verwendenden Planzeichen. Er schließt mit einem Plädoyer für das "Baurecht auf Zeit".

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Altlasten-Spektrum

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Nr. 3

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S. 114-124

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