Die Abwasserbeseitigungspflicht. Grundlagen, Konzepte, Ausblick.
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SEBI: Zs 1707-4
BBR: Z 374
IRB: Z 920
BBR: Z 374
IRB: Z 920
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Zusammenfassung
Ein wichtiger Planungsgrundsatz lautet, dass Gebiete nur dann als Baugebiete ausgewiesen werden dürfen, wenn sie wirtschaftlich zu erschließen sind; zur gesicherten Erschließung gehört nicht zuletzt der Anschluss eines Baugebietes an öffentliche Kanalisation und Kläranlage. Als erste Stufe der Bauleitplanung muss ein Negativplan alle die Gebiete aufweisen, die nicht oder nur mit hohen Kosten erschlossen werden können. Trotz Kenntnis dieses Grundsatzes haben in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten viele Gemeinden dagegen verstoßen und weit außerhalb der Siedlungsschwerpunkte Baugebiete ohne Kanalisation entstehen lassen. Diese Praxis hat die weitgehende Zersiedlung und Zerstörung der Landschaft und unnötige Folgekosten für die Gemeinden verursacht. -z-
Beschreibung
Schlagwörter
Recht, Wasser, Abwasserbeseitigung, Baugebiet, Kosten, Rechtsprechung, Beseitigungspflicht, Planungsgrundsatz, Landeswassergesetz
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Städte- und Gemeinderat, Düsseldorf 35(1981)Nr.8, S.233-239, Abb.
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Recht, Wasser, Abwasserbeseitigung, Baugebiet, Kosten, Rechtsprechung, Beseitigungspflicht, Planungsgrundsatz, Landeswassergesetz