Aufsicht und Staatseinfluß bei Rundfunkanstalten, Kreditinstituten und Versicherungen. Eine vergleichende Darstellung.

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SEBI: 86/4335

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Zusammenfassung

In seinem bekannten "Fernsehrurteil" hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, daß die Zulassung privater Rundfunkveranstalter durch ein Gesetz möglich ist (BVerfGE 12, 205 ff.). Neben anderen spezifischen Anforderungen (etwa: Beteiligung der gesellschaftlich relevanten Kräfte, Freiheit der Berichterstattung) soll ein Rundfunkveranstalter "einer Staatsaufsicht ähnlich etwa der Banken- oder Versicherungsaufsicht" unterworfen werden. Von diesem Ausgangspunkt her will die Arbeit untersuchen, ob und gegebenenfalls in welcher Form eine Übertragung von Erkenntnissen aus der Banken- und Versicherungsaufsicht auf das Rundfunkwesen (einschließlich des Fernsehens) zulässig oder geboten und darüberhinaus zweckmäßig ist. Die Darstellung behandelt zunächst die verfassungsrechtliche Ausgangslage (insbesondere Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG) und erläutert Fragen der Zulassung Privater sowie des Verhältnisses von Staatsaufsicht und Staatsfreiheit. An die Untersuchung des Organisationsrechts schließt sich die Betrachtung weiterer Probleme der internen und externen Überwachung (Hauptorgane, Aufsicht von Bundes- und Landesbehörden, Rechnungsprüfung) an. chb/difu

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Rundfunk, Fernsehen, Kreditunternehmen, Versicherung, Staatsaufsicht, Staatseinfluss, Organisationsrecht, Rechtsprechung, Überwachung, Aufsichtsbehörde, Information, Sparkasse, Gemeindeunternehmen, Verfassungsrecht, Verwaltung, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien

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Köln: (1985), 354 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1985)

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Rundfunk, Fernsehen, Kreditunternehmen, Versicherung, Staatsaufsicht, Staatseinfluss, Organisationsrecht, Rechtsprechung, Überwachung, Aufsichtsbehörde, Information, Sparkasse, Gemeindeunternehmen, Verfassungsrecht, Verwaltung, Bildung/Kultur, Kommunikationsmedien

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