Streitfall. Zweierlei Maß für Bauunternehmen und Wohnungsunternehmen.

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SEBI: Zs 613-4
IRB: Z 299
BBR: Z 143

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Zusammenfassung

Wohnungsunternehmen, die bei der Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen Bewerber-, Kaufanwärter- und Kaufvertragsmuster des Gesamtverbandes den abzuschließenden Verträgen zugrundelegen, bleibt es überlassen, welche der Gewährleistungsregelungen - die sog. VOB-Lösung oder die BGB-Lösung sie wählen wollen. Der Gesetzgeber sollte entscheiden, welche Gewährleistungsfrist für Bauleistungen angemessen ist. Zwei Jahre, wie man es glaubt, den Bauhandwerkern nur zumuten zu können, oder fünf Jahre, wie man es von den Wohnungsunternehmen in der Literatur fordert und wie es im BGB festgelegt ist. (hg)

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Gewährleistung, Wohnungsunternehmen, Bauunternehmen, Baumangel, VOB/B, Rechtsprechung, Kaufvertrag, Mustervertrag, Wohnungsverkauf, Recht, Bauordnungsrecht

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Gemeinnütziges Wohnungswesen, Hamburg 38(1985), Nr.1, S.41-43

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Gewährleistung, Wohnungsunternehmen, Bauunternehmen, Baumangel, VOB/B, Rechtsprechung, Kaufvertrag, Mustervertrag, Wohnungsverkauf, Recht, Bauordnungsrecht

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