Regionaler Raumordnungsplan Westpfalz, 3. Abschnitt - Verbindliche Planungsziele.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 77/4113
item.page.type
item.page.type-orlis
PL
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Regionale Raumordnungsplan Westpfalz vertieft das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz. Der Plan umfaßt 336 Gemeinden mit ca. 540.000 Einwohnern auf rd. 3.000 qkm Fläche. Er ist auf den Zeitraum bis 1985, z. T. 1995 ausgerichtet. Ziel aller regionalen Planungen und Entwicklungsmaßnahmen ist es, die Region Westpfalz aus ihrer wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Isolierung herauszuführen. Hilfsmittel dazu ist die beschleunigte Förderung des Urbanisierungsprozesses. Vor allem soll die innere Verflechtung mit benachbarten Verdichtungsgebieten intensiviert werden; Vorrang haben dabei verkehrsverbessernde Maßnahmen. Eine unmittelbare Rechtswirtsamkeit gegenüber dem einzelnen Staatsbürger ist nicht gegeben.
Description
Keywords
Infrastruktur, Strukturplanung, Entwicklungsplanung, Regionalplanung, Wirtschaftsplanung, Raumplanung, Planung, Wirtschaft
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Kaiserslautern: (1971), 100 S., Kt.; Abb.; Tab.; Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Infrastruktur, Strukturplanung, Entwicklungsplanung, Regionalplanung, Wirtschaftsplanung, Raumplanung, Planung, Wirtschaft