Die Mietsicherungsdienstbarkeit. Ein fiduziarisches Sicherungsrecht zur dinglichen Sicherung von Mietverhältnissen.

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DE

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Frankfurt/Main

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ZLB: 95/2608

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Zusammenfassung

Um das Nutzungsrecht des Mieters auch bei einem Vermieterwechsel durch Zwangsversteigerung oder freihändige Konkursveräußerung zu sichern, wird dem Mieter oft neben dem schuldrechtlichen Anspruch aus dem Mietvertrag auch ein dinglicher Nutzungsanspruch aus einer beschränkten persönlichen Benutzungsdienstbarkeit oder einem Wohnungsrecht nach dem BGB eingeräumt. Dogmatisch gesehen handelt es sich dabei um ein fiduziarisches Sicherungsrecht. Dies bedeutet, daß dem Sicherungsnehmer (Treuhänder) vom Sicherungsgeber (Treugeber) die volle Rechtsinhaberschaft am Sicherungsrecht eingeräumt wird, jedoch mit der Verpflichtung gegenüber dem Sicherungsgeber, von der unbeschränkten Rechtsmacht im Außenverhältnis nur nach Maßgabe der das Innenverhältnis bestimmenden Sicherungsabrede Gebrauch zu machen. Die Problematik dieses Gegensatzes zwischen Können und Dürfen des Sicherungsnehmers ist Gegenstand der vorliegenden Arbeit, der u. a. eine bundesweite, vor allem Baden-Württemberg erfassende Umfrage bei Notaren zugrunde liegt. lil/difu

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281 S.

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 1725