Finanzplanung von Berlin 2002 bis 2006.
item.page.uri.label
Loading...
Files
Date
2002
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
Berlin
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: Verw 836-2002/06-4
item.page.type
item.page.type-orlis
PL
EDOC
EDOC
Authors
Abstract
Oberstes Ziel der Finanzpolitik in Berlin ist die Wiedergewinnung politischer Handlungsspielräume. Hierzu müssen die Zinsbelastungen des Haushalts nachhaltig zurückgeführt werden. Von einer solchen Rückführung ist Berlin noch weit entfernt. Denn unverändert sind hohe Neuverschuldungsvolumina erforderlich, um die Deckungslücken des Haushalts zu schließen weit höhere, als nach früheren Finanzplanungen absehbar. Vor diesem Hintergrund musste die Finanzpolitik im Land Berlin neu ausgerichtet werden. Nach einer Überprüfung der veränderten Ausgangslage war es notwendig, realistische Größenordnungen für die weiteren Schrittfolgen zum Abbau der Neuverschuldung und damit zur Konsolidierung des Landeshaushalts vorzugeben, die jetzt mit großer Konsequenz umzusetzen sind. Bis zum Jahre 2006 sollen die Kernausgaben des Haushalts 1 (vor Zinsausgaben) nicht nur vollständig durch die laufenden (ordentlichen) Einnahmen, mithin ohne Neuverschuldung und Vermögensaktivierung, finanziert werden; es soll vielmehr ein (2006 allerdings noch bescheidener) Primärüberschuss in einer Größenordnung von etwa 600 Mio erwirtschaftet werden. Dies ist das neue Zwischenziel der Finanzpolitik. Die Konsolidierung des Landeshaushalts wird freilich weit über das Jahr 2006 hinaus fortgesetzt werden müssen. Der Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2002/2003, den der Senat von Berlin am 19. März 2002 beschlossen hat, nimmt diese Linie auf. Insbesondere im Jahr 2002 war es allerdings noch nicht möglich, den Handlungsbedarf anteilsmäßig linear umzusetzen. In dieser Hinsicht liegt ein Handlungsrückstand vor, der spätestens ab dem Jahre 2004 zusätzlich aufzulösen sein wird. Die Vorbereitung der erforderlichen Maßnahmen wird der Senat unverzüglich in Angriff nehmen. Wichtige Entscheidungen werden bereits im laufenden Jahr 2002 fallen müssen. Dies ist auch zwingende Voraussetzung für eine Verhandlungslösung mit dem Bund über Notlagenhilfen für Berlin. Der Senat wird unmittelbar nach Bildung der neuen Bundesregierung im Herbst diesen Jahres diesbezügliche Verhandlungen aufnehmen. difu
Description
Keywords
item.page.journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
284 S.