Die Gemeindebezirke, Bezirksausschüsse und Ortsvorsteher. Eine Untersuchung zum nordrhein-westfälischen Gemeinderecht.
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1972
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SEBI: 72/2652
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Zusammenfassung
§ 13 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) eröffnet eine Form bürgerschaftlicher Mitwirkung an der politischen Selbstverwaltung der Gemeinde, indem er die Einteilung der Gemeindegebiete in Bezirke gestattet, die ihrerseits von örtlichen Gremien verwaltet werden können und so die Möglichkeit bieten, auf die örtlichen Belange in gewissem Umfang Einfluß zu nehmen. Neben einem historischen Überblick, einer rechtsvergleichenden Sicht auf andere Formen der Bezirksbildung und einer rechtlichen Betrachtung territorialer Grundlagen beschäftigt sich die Studie auf der Grundlage von § 13 GO NW schwerpunktmäßig mit den Problemen organisatorischer, rechtlicher und tatsächlicher Art, die durch die Errichtung der Bezirke entstehen. In diesem Zusammenhang fragt sie auch, welche beratenden und entscheidenden Kompetenzen dem Bezirksausschuß oder dem Ortsvorsteher vom Rat übertragen werden können.
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München: Vahlen (1972), XXV, 144 S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Bochum 1971)
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Serie/Report Nr.
Studien zum öffentlichen Recht und zur Verwaltungslehre; 10