Rechtsfragen der Organleihe im Bund-Länder-Verhältnis unter besonderer Berücksichtigung der Bundesbauverwaltung.

Lade...
Vorschaubild

Datum

Zeitschriftentitel

ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Sprache (Orlis.pc)

ZZ

Erscheinungsort

Sprache

ISSN

ZDB-ID

Standort

SEBI: 91/1147

Dokumenttyp

Dokumenttyp (zusätzl.)

DI

Autor:innen

Zusammenfassung

Bei der Organleihe wird das Organ eines Verwaltungsträgers (Verleiher) zum Organ eines anderen Verwaltungsträgers (Entleiher) und damit Bestandteil der Verwaltungshierarchie des Entleihers. Eine Kompetenzübertragung findet nicht statt. Die Organleihe findet im Bundesstaat in verschiedenen Verwaltungsbereichen statt. Im Bereich der Bundesbauverwaltung berühren die Organleihen zwischen dem Bund und den Ländern auf jederzeit kündbaren Verwaltungsabkommen. Verfassungsrechtlich zulässig ist die Organleihe, wenn es sich um eine eng umgrenzte Verwaltungsmaterie handelt, wenn für sie ein sachlicher Grund besteht und eine gesetzliche Ermächtigung vorliegt. Für die Organleihe der Bundesbauverwaltung gibt es keinen sachlichen Grund; sie ist daher unzulässig. kmr/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Bund, Bundesland, Gemeinde, Organleihe, Verwaltungsabkommen, Kompetenz, Bundesauftragsverwaltung, Bundesbauverwaltung, Rechtsgeschichte, Finanzwesen, Sozialwesen, Polizei, Verkehr, Bebauung, Verfassungsrecht, Verwaltung, Staat/Verwaltung, Organisation

Zeitschrift

Ausgabe

item.page.dc-source

Münster: (1990), XX, 178 S., Abb.; Lit.(jur.Diss.; Münster 1990)

Seiten

Zitierform

Freie Schlagworte

item.page.dc-subject

Bund, Bundesland, Gemeinde, Organleihe, Verwaltungsabkommen, Kompetenz, Bundesauftragsverwaltung, Bundesbauverwaltung, Rechtsgeschichte, Finanzwesen, Sozialwesen, Polizei, Verkehr, Bebauung, Verfassungsrecht, Verwaltung, Staat/Verwaltung, Organisation

Deskriptor(en)

item.page.dc-relation-ispartofseries