Morbiditätsorientierte Krankenhausplanung in Hamburg. Erfahrungen und Probleme.

Brandt, Christoph/Gerlach, Wolfgang/Lohmann, Heinz
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1991

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IRB: Z 368
SEBI: Zs 2420-4

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Zusammenfassung

Hamburg hat, wie alle anderen Länder der Bundesrepublik, die stationäre Krankenversorgung sicherzustellen. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz bestimmt die Krankenhausplanung als Instrument zur Wahrnehmung dieser Aufgabe. Sie ist ein fortwährender Prozeß, in den unmittelbar alle Veränderungen der Rahmendaten einfließen müssen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu garantieren. Notwendig ist deshalb eine enge Abstimmung mit den Krankenhäusern und Krankenkassen. In Hamburg wird dieses Verfahren sehr intensiv praktiziert. Darüber hinaus wird in der Hansestadt etwa alle fünf Jahre eine grundlegende Neuorientierung der Krankenhausplanung vorgenommen. Dies geschieht, um einerseits die bisherige Entwicklung zu reflektieren und andererseits um eine unvoreingenommene Entwicklung von Perspektiven vorzunehmen.Im Oktober 1990 wurde der Krankenhausplan 1995 verabschiedet. Dieses Datum markiert eine Zäsur in einem Planungsprozeß, mit der die für die Krankenhausplanung zuständige Landesbehörde unter enger Beteilung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen-Verbände in Hamburg und der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG) Neuland betritt. Erstmals wurde in einem Bundesland der seit langem erhobene methodische Anspruch verwirklicht, die im Krankenhaus behandelte Morbidität als einen wesentlichen Faktor des zu prognostizierenden Bettenbedarfs zu berücksichtigen.

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In: Krankenhaus, 83(1991), Nr.9, S.455-459, Lit.

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