Die Freie Hansestadt Bremen und das Reich 1928-1933. Eine verfassungsgeschichtliche Untersuchung.
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SEBI: 82/3980
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Zusammenfassung
Im Unterschied zu den meisten anderen deutschen Ländern herrschten in der Freien Hansestadt Bremen die ganzen Zwanziger Jahre hindurch geordnete Regierungsverhältnisse. Der rein bürgerliche Senat hielt sich bis 1928 an der Macht; danach kam es durch Aufnahme der Sozialdemokraten in den Senat zur Bildung einer "Großen Koalition". Der Autor behandelt die politische und staatsrechtliche Lage in Bremen im Vorfeld der nationalsozialistischen Machtergreifung, die besondere Stellung Bremens im Reich und die Haltung Bremens zu dem gefährlichen Kurs des Kabinetts von Papen, der im sog. "Preußenschlag" (1932) gipfelte. Nach dem 30. Januar 1933 kam es in Vorbereitung der Gleichschaltung unter der "nationalen Regierung" Hitlers zu den ersten Interventionen der Reichsregierung in Bremen. Nach der Reichstagswahl vom 5. März 1933 kam es infolge wachsender Pressionen von seiten der NSDAP und des Reichs zum Rücktritt der sozialdemokratischen Senatsmitglieder. Ein Reichskommissar wurde eingesetzt und der gesamte Senat schrittweise entmachtet. In der Folge wurde die Eigenständigkeit Bremens völlig zerschlagen. chb/difu
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Land, Gleichschaltung, Reichskommissar, Senat, Reichsstatthalter, Partei, Verfassungsgeschichte, Stadtgeschichte
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Bremen:Selbstverlag (1981), 301 S., Lit.; Reg.(jur.Diss.; Freiburg 1980)
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Land, Gleichschaltung, Reichskommissar, Senat, Reichsstatthalter, Partei, Verfassungsgeschichte, Stadtgeschichte
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Veröffentlichungen aus dem Staatsarchiv der Freien Hansestadt Bremen; 47