Interkommunale Zusammenarbeit in der Bauleitplanung nach dem Bundesbaugesetz und dem Entwurf des Baugesetzbuches.

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SEBI: 87/541-4

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RE

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Die Planungsträgerschaft der Gemeinden im Bereich der Bauleitplanung beschränkt sich auf das eigene Gemeindegebiet, der räumliche Zusammenhang endet aber nicht immer an den Gemeindegrenzen. Die Autoren klären die rechtlichen Grundlagen der verschiedenen Möglichkeiten interkommunaler Zusammenarbeit nach den Bestimmungen des alten Bundesbaugesetzes und dem Entwurf des Baugesetzbuches (Stand: März 1986) wie gemeinsamer Fächennutzungsplan, interkommunale Abstimmung oder Planungsverband und stellen die bisherigen und beabsichtigten Vorschriften bewertend gegenüber. cp/difu

Beschreibung

Schlagwörter

Bundesbaugesetz, Baugesetzbuch, Kommunale Zusammenarbeit, Flächennutzungsplan, Baurecht, Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung

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Münster: (1986), X, 55 S., Lit.

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Bundesbaugesetz, Baugesetzbuch, Kommunale Zusammenarbeit, Flächennutzungsplan, Baurecht, Stadtplanung/Städtebau, Bauleitplanung

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Arbeitspapier; 1986, 1