Anzeige von Standortprogrammen der Stadt Krefeld; Standortprogramme Krefeld (Umschlagt.)
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SEBI: 75/314
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Abstract
Die Landesregierung von NRW hat die Gemeinden verpflichtet, Standortprogramme aufzustellen, die Grundlage des NRW-Programms 1980 werden. Die Beschreibungen der Standorte werden nach 15 Punkten vorgenommen. Die ,,Anzeige von Standortprogrammen'' für die Stadt Krefeld besteht aus 2 Teilen. In Teil 1 werden Programme für Entwicklungsschwerpunkte dargestellt, und in Teil 2 Ziele, Maßnahmen und Investitionen in sektoraler Gliederung. Die Programme werden jährlich fortgeschrieben. Unter Standorten im Sinne des Programms versteht man die Bereiche der Stadt-und Stadtteilzentren um die Knotenpunkte und Haltestellen des im Aufbau befindlichen Schnellbahnnetzes in einem Umkreis von etwa 1000 m.
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Standort, Standortplanung, Landesplanungsprogramm, Verkehrsplanung, Schnellstraße, Standortprogramm, Standortprogramm, Schnellbahn, Verkehrsnetz, Verkehr, Raumentwicklungsplanung, Finanzen
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In: Krefeld, (1974) 47 S., 199 Bl., Kt.; Abb.; Tab.
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Standort, Standortplanung, Landesplanungsprogramm, Verkehrsplanung, Schnellstraße, Standortprogramm, Standortprogramm, Schnellbahn, Verkehrsnetz, Verkehr, Raumentwicklungsplanung, Finanzen