AGB-Gesetz §§ 1, 9. Unwirksame Klausel über Schönheitsreparatur im Formularmietvertrag. OLG Hamm, Beschluß vom 27.2.1981 - 4 ReMiet 4/80.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
IRB: Z 889
SEBI: Zs 359-4
SEBI: Zs 359-4
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Ein vom Vermieter verwandter Formularmietvertrag über Wohnraum wird nicht dadurch zur Individualabrede, dass der Mieter wenige Tage nach Unterzeichnung des Formularmietvertrages ein ebenfalls formularmäßig erstelltes, ihm vom Vermieter gestelltes Schriftstück unterschreibt, worin er bestätigt, dass er vor Abschluss des Mietvertrages ausreichend Zeit gehabt habe, denselben durchzulesen, die einzelnen Bestimmungen zu prüfen, zur Kenntnis zu nehmen und dass er sich vorbehaltlos mit allen Bestimmungen des Vertrages einverstanden erkläre. Die Bestimmung eines vom Vermieter verwandten Formularmietvertrages über Wohnraum, nach der der Mieter verpflichtet ist, die Mieträume bei Beendigung der Mietzeit renoviert zurückzugeben, und zwar unabhängig davon, in welchem zurückliegenden Zeitpunkt die letzte Schönheitsreparatur stattgefunden hat, ist unwirksam. Das Urteil stützt sich auf folgende §§: § 556, BGB §§ 542, 1, 6, 9. AGBG. -y-
Description
Keywords
Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Mietvertrag, Formularmietvertrag, Schönheitsreparatur, OLG-Urteil, Rechtsentscheid, Rechtsprechung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 34(1981)Nr.19, S.1049-1050, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Baurecht, Recht, Wohnung, Wohnraum, Mietrecht, Mietvertrag, Formularmietvertrag, Schönheitsreparatur, OLG-Urteil, Rechtsentscheid, Rechtsprechung