Tücken des Vertragsschlusses nach prüfungsbedingt verzögertem Vergabeverfahren.

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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558

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Abstract

Die Durchführung eines Vergabenachprüfungsverfahrens bringt zeitliche Verzögerungen mit sich, die im laufenden Vergabeverfahren mit dem Instrument der Bindefristverlängerung bewältigt werden können. Daneben sieht § 28 Nr. 2 II VOB/A die Möglichkeit eines verspäteten, also nach Ablauf der Bindefrist erteilten Zuschlags vor, der dann die Rechtsfolge des § 150 II BGB auslöst. Diese notwendige Flexibilität gerät in ein Spannungsverhältnis zum Grundsatz des fairen und transparenten Vergabewettbewerbs, sobald der für den Zuschlag vorgesehene Bieter den (verständlichen) Versuch unternimmt, die finanziellen Folgen der Bauzeitverschiebung auf den öffentlichen Auftraggeber abzuwälzen. Das OLG Hamm nimmt aus zivilrechtlicher Sicht zu den damit verbundenen Fragen Stellung und beschreitet zum Teil neue Wege. difu

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 6

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S. 354-358

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